[04.07.2026]
Ortenau. Der Ortenaukreis und die Stadt Offenburg planen eine wichtige Änderung in der Verwaltung: Die Aufgaben der Ausländerbehörde der Stadt Offenburg sollen künftig beim Landratsamt Ortenaukreis gebündelt werden. Darüber beraten die zuständigen Gremien von Kreis und Stadt in ihren kommenden Sitzungen am 13. und 14. Juli.
Mit dem Schritt wollen Stadt und Landkreis die Bearbeitung von Ausländerangelegenheiten leistungsfähiger und bürgernäher organisieren. Ziel ist es, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit das Landratsamt künftig auch für das Gebiet der Stadt Offenburg zuständig sein kann.
Der Hintergrund: Die Arbeit der Ausländerbehörden ist in den vergangenen Jahren deutlich schwieriger geworden. Die Zahl der Fälle ist gestiegen, Gesetze ändern sich häufig, neue Regeln zur Fachkräfteeinwanderung müssen umgesetzt werden. Dazu kommen höhere Anforderungen an digitale Verfahren und eine engere Abstimmung mit Sozial-, Sicherheits- und Arbeitsmarktbehörden.
„Wir wollen die Ausländerbehörden so aufstellen, dass sie auch in Zukunft verlässlich arbeiten können“, sagt Landrat Thorsten Erny. „Dabei geht es nicht um eine Zuständigkeitsfrage auf dem Papier, sondern um gute Strukturen für Menschen, Unternehmen und Einrichtungen im Ortenaukreis. Wenn Aufgaben komplexer werden, brauchen wir klare Abläufe, ausreichend Fachwissen und eine Organisation, die auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig bleibt.“
Der Ortenaukreis ist derzeit für rund 27.900 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zuständig. Bei der Stadt Offenburg sind es rund 11.800. Durch die geplante Zusammenführung würde beim Landratsamt eine größere Einheit entstehen. Diese soll bessere Vertretungen, einheitlichere Standards und mehr Spezialisierung ermöglichen.
Auch Offenburgs Oberbürgermeister Steffens sieht darin einen wichtigen Schritt für die Zukunft. „Gemeinsam schaffen wir eine zukunftsfähige Ausländerbehörde, die den bereits hohen und noch weiter steigenden fachlichen Anforderungen besser gerecht werden kann“, erklärt Offenburgs Oberbürgermeister Steffens. „Davon profitieren neben der Kundschaft auch die Mitarbeitenden durch mehr Spezialisierung, einen intensiveren fachlichen Austausch und verlässliche Vertretungsstrukturen“, so Steffens.
Eine gut arbeitende Ausländerbehörde ist auch für Unternehmen und Einrichtungen in der Region wichtig. Sie spielt etwa dann eine zentrale Rolle, wenn internationale Fachkräfte in den Ortenaukreis kommen.
„Eine Zusammenführung wird Abläufe vereinfachen und die Dienstleistungen kundenfreundlicher machen“, sagt Alexandra Roth, Migrationsdezernentin des Ortenaukreises. „Entscheidend ist aber, dass der Übergang sorgfältig vorbereitet wird. Dazu gehören ausreichend Personal, passende Räume, moderne digitale Verfahren und klare Absprachen zwischen Stadt und Landkreis.“
Ganz allein können Stadt und Kreis die Zusammenführung allerdings nicht beschließen. Rechtlich ist die Übertragung nur möglich, wenn das Land Baden-Württemberg die Zuständigkeit entsprechend ändert. Deshalb wollen Ortenaukreis und Stadt Offenburg gemeinsam den notwendigen Antrag beim Land stellen.
Die Vereinbarung soll den Gremien von Stadt und Kreis Ende 2026 vorgelegt werden. Die Umsetzung könnte dann zum 1. April 2027 beginnen und im Laufe des Jahres abgeschlossen werden.
Für die Jahre 2028 und 2029 ist eine Bewertung vorgesehen. Dann soll geprüft werden, ob sich die neue Struktur bewährt hat.





