[17.08.2026]
Ortenau. Eine schulische Ausbildung oder ein höherer Schulabschluss kann schnell zur finanziellen Belastung werden – besonders dann, wenn junge Menschen dafür von zu Hause ausziehen müssen. Mit dem Schüler-BAföG gibt es eine Förderung, die genau hier ansetzt und Schülern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Familie bessere Bildungschancen eröffnen soll.

Im Ortenaukreis werden jährlich rund 500 Anträge auf Schüler-BAföG gestellt. Zuständig für die Bearbeitung ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt Ortenaukreis, sofern die Eltern ihren ständigen Wohnsitz im Ortenaukreis haben.

Gerade bei einer auswärtigen schulischen Ausbildung können neben den allgemeinen Lebenshaltungskosten zusätzliche Ausgaben für Miete, Fahrten und weitere notwendige Aufwendungen entstehen. Ob und in welcher Höhe Schüler-BAföG gewährt wird, richtet sich unter anderem nach der besuchten Ausbildungsstätte, der Wohnsituation sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Grundsätzlich wird auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt.

Ein wesentlicher Unterschied zum BAföG für Studierende: Schüler-BAföG wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Eine Förderung kommt insbesondere für Schüler infrage, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss anstreben. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Abendschulen. Beim Besuch allgemeinbildender Schulen ist eine Förderung grundsätzlich ab Klasse 10 möglich, wenn die entsprechenden individuellen Voraussetzungen erfüllt sind.

„Schüler-BAföG kann jungen Menschen Möglichkeiten eröffnen, die ihnen ohne diese finanzielle Unterstützung vielleicht nicht offenstehen würden. Es soll dazu beitragen, dass die Wahl einer Ausbildung nicht allein von der finanziellen Situation der Familie abhängig ist“, erklärt Ingrid Oswald, Leiterin des Amts für Soziales und Versorgung.

Weitere Verbesserungen könnten mit dem 30. BAföG-Änderungsgesetz folgen. Die Bundesregierung hat den entsprechenden Gesetzesentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Ziel der Reform ist unter anderem, die Leistungen stärker an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten anzupassen und die Ausbildungsförderung verlässlicher zu gestalten.

Für Schüler ist insbesondere die geplante Anhebung der Bedarfssätze von Bedeutung. Vorgesehen sind zudem Änderungen bei den Freibeträgen sowie weitere Vereinfachungen des BAföG. Die genaue Ausgestaltung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens – geplant ist April 2027 – hängen vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

Wer prüfen möchte, ob ein Anspruch besteht, sollte sich möglichst frühzeitig informieren und den Antrag rechtzeitig stellen. Eine Förderung kann grundsätzlich ab Beginn des Ausbildungsabschnitts erfolgen, wenn der Antrag rechtzeitig eingereicht wurde.

Anträge können schriftlich oder online über das Portal „BAföG-Digital“ gestellt werden. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landratsamts unter www.ortenaukreis.de.

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