[04.07.2024]
Offenburg. Dem Gesundheitsamt des Ortenaukreises wurde eine weitere Masernerkrankung gemeldet. „Das betroffene Kind hat sich am 2. Juli 2024 in der Kinder-Notfallpraxis in Offenburg aufgehalten. Der Wartebereich liegt im Durchgang zum Mutter-Kind-Zentrum des Ortenau Klinikums am Ebertplatz“, informiert Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamtes. „Aktuell ermitteln wir potentielle Kontaktpersonen.“

In diesem Zusammenhang bittet das Gesundheitsamt alle Personen, die sich in der Zeit von 18 bis 22 Uhr am 2. Juli in der Kinder-Notfallpraxis im Ortenau Klinikum am Ebertplatz aufgehalten haben oder in diesem Zeitraum das Mutter-Kind-Zentrum aufgesucht haben, folgendes zu beachten: Für Personen, die vor 1970 geboren sind oder zweimal gegen Masern geimpft oder nachweislich diese Erkrankung durchgemacht haben, besteht höchstwahrscheinlich keine Gefahr, dass sie sich angesteckt haben könnten.

„Bei Besuchern der Notfallpraxis, die über keinen oder einen unzureichenden Impfschutz verfügen, ist innerhalb von drei Tagen nach einem möglichen Kontakt noch eine so genannte Riegelungsimpfung möglich, um den Ausbruch der Erkrankung zu verhindern oder zumindest den Verlauf abzuschwächen“, erklärt Bressau und weist darauf hin, dass dies in jedem Fall mit dem Haus- oder Kinderarzt besprochen werden solle. Auch eine spätere Impfung könne den Krankheitsverlauf und mögliche Komplikation abmildern.

„Eine Masernerkrankung hinterlässt lebenslange Immunität. Ansteckend ist man jedoch schon vier Tage vor Auftreten des Ausschlages und vier Tage danach“, so Bressau. Es sei auch nicht auszuschließen, dass sich weitere erkrankte Personen im Ortenaukreis aufhalten, die schon ansteckend sind und noch nicht an den typischen Symptomen für Masern erkrankt sind. „Wer die genannten Symptome bei sich bemerkt, sollte – bevor eine Arztpraxis aufgesucht wird – diese telefonisch im Vorfeld informieren und den Verdacht auf Masern nennen. So kann die medizinische Einrichtung Vorkehrungen treffen, damit im Wartebereich nicht weitere Menschen angesteckt werden,“ erläutert Bressau.

Darüber hinaus bittet das Gesundheitsamt alle Bürger, ihren Impfausweis zu überprüfen und im Zweifelsfall den Hausarzt aufzusuchen. Eine Infektion mit dem Masernvirus führt zu einer mindestens sechs Wochen andauernden Immunschwäche. Als Folge kann vorübergehend eine erhöhte Infektanfälligkeit bestehen.

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