Die Hitze der vergangenen Wochen hat Folgen für Bäche, Flüsse und Seen im Ortenaukreis: Aus ihnen darf derzeit kein Wasser mehr entnommen werden, um landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gartenbauliche Flächen oder private Hausgärten zu beregnen. Darauf weist die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis hin.
Der Grund ist die angespannte Lage an den Gewässern. Durch die herrschende Hitze und die geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen sind die Pegelstände der Fließgewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken. Eine rasche Entspannung ist nach den aktuellen Wettervorhersagen nicht in Sicht: Großflächige, ergiebige Niederschläge werden weiterhin nicht erwartet. Einzelne Regenschauer können bei Gewittern zwar lokal ausfallen, reichen aber nicht aus, um die Situation flächendeckend zu verbessern.
Das Landratsamt hat deshalb den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch ab sofort beschränkt. Damit ist die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen untersagt. Verstöße gegen das Verbot können empfindliche Folgen haben: Es drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Auch Inhaber von Wasserrechten dürfen ihr Wasserrecht bei dem derzeit herrschenden Niedrigwasser nur im erlaubten Umfang ausüben. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen festgelegten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten.
Besonders kritisch ist die Lage für Tiere und Pflanzen in den Gewässern. Wenn die Wasserführung gering ist und die Temperaturen steigen, nimmt der Sauerstoffgehalt im Wasser ab. Für Fische und andere Wasserlebewesen bedeutet das zusätzlichen Stress. Zugleich steigt die Gefahr, dass kleinere Wasserläufe weiter austrocknen.
Das hat Folgen für das gesamte Ökosystem. Führen Fließgewässer nicht mehr ausreichend Wasser, nimmt ihre Selbstreinigungskraft ab. Vermehrter Algenwuchs sowie Schäden am Fischbestand können die Folge sein. Wasserentnahmen würden die ohnehin angespannte Gewässerökologie daher zusätzlich belasten.
Das Landratsamt macht deutlich: Befinden sich die Fließgewässer im Ortenaukreis mehrheitlich im Niedrigwasser, ist eine Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs nicht mehr zulässig.
Die aktuellen Pegelstände können im Internet auf den Seiten der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de abgerufen werden.
Das Foto zeigt den Kapuzinergraben oberhalb von Mahlberg. Quelle: Landratsamt Ortenaukreis





