Biberach. Große Auszeichnung für eine kleine Gemeinde: Biberach wurde vom Land Baden-Württemberg als Modellgemeinde Nachhaltiger Strukturentwicklung (MOGENA) anerkannt – ein bedeutender Schritt hin zu mehr Zukunftsfähigkeit, Klimaschutz und Lebensqualität im ländlichen Raum. Damit reiht sich Biberach – einschließlich des Ortsteils Prinzbach – in einen exklusiven Kreis besonders förderwürdiger Kommunen ein.
„Mit der Anerkennung als MOGENA-Gemeinde erhält Biberach – und mit ihr auch der Ortsteil Prinzbach – die Chance auf einen weiteren kräftigen Entwicklungsschub. Dies wird dazu beitragen, die Attraktivität für Gäste zu steigern, vor allem aber die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu sichern“, betont Landrat Thorsten Erny. Für ihn ist die Entscheidung ein starkes Signal aus Stuttgart für die strukturelle und ökologische Weiterentwicklung des ländlichen Raums im Ortenaukreis.
Das Landesprogramm MOGENA baut auf dem bewährten Konzept der ELR-Schwerpunktgemeinden auf, setzt aber noch gezielter auf klimaangepasste Entwicklung. Neben klassischen Strukturmaßnahmen rücken Themen wie Entsiegelung, Grünflächengestaltung, Regenwassermanagement und klimafreundliche Ortsgestaltung in den Fokus. Ziel ist es, die Gemeinden nicht nur zukunftssicher, sondern auch widerstandsfähig gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen.
Im Ortenaukreis gehören bereits Friesenheim und Durbach zum Kreis der ELR-Schwerpunktgemeinden. Vor ihnen hatten auch Hornberg, Kappelrodeck und Steinach von den Förderungen profitiert. Mit Biberach kommt nun eine weitere Kommune hinzu, die das Potenzial hat, zum Vorbild für nachhaltige Regionalentwicklung zu werden.
Alle anerkannten Gemeinden können sich über einen um zehn Prozentpunkte erhöhten Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten, wie zum Beispiel der Neugestaltung von klimaresilienten Dorfplätzen, und einen Fördervorrang im ELR freuen. Das Budget pro MOGENA wird künftig bis zu 5 Mio. € (bisher 3 Mio. €) betragen. Das Budget pro interkommunaler MOGENA wird künftig bis zu 8 Mio. € (bisher 6 Mio. €) betragen.





