[22.10.2025]
Ortenau. Die Pflege im Heim wird für viele Menschen zunehmend unbezahlbar. Im ersten Jahr ihres Aufenthalts müssen Pflegebedürftige in baden-württembergischen Einrichtungen derzeit durchschnittlich rund 3.400 Euro Eigenanteil pro Monat aufbringen – 220 Euro mehr als im Vorjahr. Das geht aus aktuellen Zahlen des Verbands der Ersatzkassen hervor.
„Der Preisanstieg ist im Wesentlichen auf steigende Personalkosten zurückzuführen. Aber auch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsinstruments, das die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen verbessert, führt weiterhin zu spürbaren Kostensteigerungen. Zudem haben sich die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung erhöht“, erklärt Ingrid Oswald, Leiterin des Amts für Soziales und Versorgung im Landratsamt Ortenaukreis.
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen – darunter die Vergütung je Pflegegrad, Unterkunft, Verpflegung, Ausbildungsumlage und Investitionskosten. Sie werden zwischen Einrichtung, Pflegekassen und dem Träger der Sozialhilfe individuell vereinbart.
Zwar sollen seit 2022 Leistungszuschläge der Pflegeversicherung die finanzielle Last mildern: Mit jedem Jahr im Heim steigt die Entlastung – ab dem vierten Jahr kann der Eigenanteil um bis zu 75 Prozent sinken. Doch der Effekt scheint verpufft. „Nach einer kurzzeitigen Entlastung stiegen im Jahr 2023 sowohl die Fallzahlen als auch die Aufwendungen wieder an und erreichten 2024 nahezu den Stand vor Einführung des Zuschlags“, berichtet Oswald.
Im Ortenaukreis zeigt sich deutlich, wie stark die Pflegekosten viele Betroffene belasten: Rund 1.400 Heimbewohner sind derzeit auf Sozialleistungen angewiesen – das entspricht einer Sozialhilfequote von rund 30 Prozent. „Das bedeutet, dass fast jede dritte pflegebedürftige Person im Heim auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist“, erläutert Oswald.
Mit Blick auf den demografischen Wandel erwartet die Amtsleiterin einen weiteren Anstieg. Die Zahl hochaltriger Menschen wächst, Pflegekräfte fehlen, und manche Einrichtungen können ihre vorhandenen Plätze nicht vollständig belegen.
Bevor jedoch der Sozialhilfeträger einspringt, müssen Pflegebedürftige ihre eigenen Mittel – etwa Rente, Vermögen oder Einkommen von Ehepartnern – einsetzen. Auch Einkünfte aus Vermietung oder Schenkungen der letzten zehn Jahre werden berücksichtigt. Erst wenn alle Ressourcen ausgeschöpft sind, kann Hilfe zur Pflege beantragt werden.
Anträge nimmt das Amt für Soziales und Versorgung in seinen Bürgerbüros sowie in den Wohnortgemeinden entgegen. Erste Beratungen und die Abgabe von Unterlagen sind auch in den Gemeindeverwaltungen möglich. Wer sich über Unterstützungsmöglichkeiten informieren will, findet beim Pflegestützpunkt Ortenaukreis kostenlose, umfassende und neutrale Beratung – zentral in Offenburg und in den Außenstellen Achern/Renchtal, Kehl, Lahr sowie Kinzigtal/Haslach.