[07.11.2025]
Ortenau. Nachdem im französischen Département Bas-Rhin am 6. November ein Fall der hochpathogenen Aviären Influenza in einem Geflügelbetrieb bei Straßburg festgestellt wurde, hat das Landratsamt Ortenaukreis eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Nun wurde im Ortenaukreis erstmals auch ein Wildvogel positiv auf das Virus H5N1 getestet.
Bei dem betroffenen Tier handelt es sich um einen Schwan, der am Rheinufer im Bereich der Gemeinde Neuried aufgefunden wurde. Laut Landratsamt sind derzeit keine weiteren Fälle im Ortenaukreis bekannt.
Die Überwachungszone umfasst Teile der Gemeinden Kehl, Willstätt und Neuried. Sie wurde am Freitag durch eine Allgemeinverfügung des Landratsamts festgelegt und ist seit Samstag, 8. November 2025, in Kraft. Ziel der Maßnahme ist es, eine Einschleppung der Tierseuche in Haus- und Nutzgeflügelbestände zu verhindern.
Für alle Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten gelten verbindliche Auflagen:
Stallpflicht: Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung zu halten; bei Netzen darf die Maschenweite höchstens 2,5 Zentimeter betragen.
Meldepflicht: Tierhalter müssen die Anzahl der gehaltenen und verendeten Tiere sowie Produktionsrückgänge unverzüglich dem Veterinäramt Ortenaukreis melden (Vetamt@Ortenaukreis.de
Bestandsregister: Über alle gehaltenen Tiere, Verluste und Legeleistungen ist Buch zu führen.
Hygienevorschriften: Schutzkleidung, Händewaschen und Desinfektion sind verpflichtend; Desinfektionswannen an Zufahrten müssen vorhanden sein.
Verbringungsverbote: Gehaltene Vögel, Eier, Fleisch und tierische Nebenprodukte dürfen nicht in oder aus Beständen verbracht werden; Ausnahmen nur mit behördlicher Genehmigung.
Veranstaltungsverbot: Vogelmärkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.
Tierkörperentsorgung: Tote Tiere müssen über die Tierkörperbeseitigungsanstalt ZTN Süd entsorgt werden.
Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wird das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen derzeit als hoch eingeschätzt. Die Geflügelpest tritt in Europa inzwischen ganzjährig auf, nicht nur saisonal. Mit dem beginnenden Vogelzug überqueren zahlreiche Wildvögel auch den Ortenaukreis, was das Risiko einer Einschleppung des Virus erhöht.
Für die Bevölkerung besteht laut FLI kein erhöhtes Risiko. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Ansteckung beim Menschen bekannt. Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, jedoch nicht anfassen oder mitnehmen. Tote Vögel können unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt gemeldet werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung und die Karte der betroffenen Gebiete sind unter www.ortenaukreis.de abrufbar.





