[10.07.2015]
Kinzigtal. An Bächen und Flüssen darf derzeit kein Wasser durch Schöpfgeräte, Pumpen oder durch Stauvorrichtungen entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen.
Die Gutach bei Niedrigwasser in Höhe
des Schwarzwälder Freilichtmuseums Vogtsbauernhof
Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis weist darauf hin, dass bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben dürfen. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben bei Ausleitungsstrecken sind strikt einzuhalten.
Aufgrund der trockenen und heißen Witterung sind die Pegelstände der Gewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken und die Wassertemperaturen sind hoch. Nach den Wettervorhersagen ist weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen. Lokale Regenschauer können kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen. Da die Pegelstände im Ortenaukreis auf Niedrigwasserniveau gesunken sind, hat die Untere Wasserbehörde die Wasserentnahme ab sofort untersagt.
Die geringe Wasserführung und die hohen Wassertemperaturen belasten sowohl die Tiere als auch die Pflanzen im Gewässer. Gerade in Zeiten mit hohen Temperaturen ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. Wenn die Fließgewässer nicht ausreichend Wasser führen, wird die Selbstreinigungskraft des Gewässers gemindert; vermehrter Algenwuchs und auch Schäden und Ausfälle für die Fischerei wären die Folge. „Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen derzeit zu unterlassen“, so Bernhard Vetter, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt Ortenaukreis. Ab sofort werde sein Amt die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften verstärkt kontrollieren. Verstöße können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.
Eine Alternative zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern könne die Grundwasserentnahme über Tiefbrunnen sein. Dies sollte allerdings vorher mit der Gemeinde und der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes abgestimmt werden.
Foto: Landratsamt Ortenaukreis