Strom- und Gaspreise werden geprüft

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[[23.7.2005]
Wirtschaft: In Baden-Württemberg wird eine Behörde zur Regulierung des Strom- und Gasmarktes eingerichtet. Nachdem das neue Energiewirtschaftsrecht am 13. Juli 2005 in Kraft getreten ist, hat die Baden-Württembergische Landesregierung am 19. Juli beschlossen, auf dessen Grundlage mit sofortiger Wirkung eine Landesregulierungsbehörde beim Wirtschaftsministerium einzurichten.


Ziel der verschiedenen Regulierungsbehörde(n) ist es, allen Marktteilnehmern einen diskriminierungsfreien und effizienten Netzzugang zu ermöglichen, indem die Angemessenheit der Netzentgelte – einem wesentlichen Teil der Strom- und Gaspreise – geprüft wird.

Die Regulierungsbehörden sollen künftig alle aktuellen Netznutzungsentgelte für Strom und Gas einer Vorab-Einzelgenehmigung unterziehen. Diese an den Kosten orientierte Entgeltbildung hat sich nach den Bedingungen und Regelungen der ebenfalls vom Bund und den Ländern beschlossenen Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen zu richten.

Von den Netzbetreibern sind beim Strom innerhalb von 3 Monaten, beim Gas innerhalb von 6 Monaten die entsprechenden Anträge zu stellen. Über die Anträge hat dann die Regulierungsbehörde innerhalb von 6 Monaten zu entscheiden.

Die Zuständigkeiten werden zwischen der Bundesregulierungsbehörde, der „Bundesnetzagentur“ und den Landesregulierungsbehörden aufgeteilt: Alle über die Bundeslandgrenzen hinaus tätigen Netzbetreiber werden durch die Bundesnetzagentur betreut, die Länder sind für die Netzbetreiber zuständig, deren Strom- und Gasnetze innerhalb des Landes gelegen sind und an deren Netze jeweils weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind.

In Baden-Württemberg ist die Landesregulierungsbehörde für rund 126 Strom- und 100 Gasversorgungsnetzbetreiber zuständig. Weitere Informationen zur Landesregulierungsbehörde finden Sie unter http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=100860.

Text: IHK Südlicher Oberrhein

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