Riester-Rente: Verschenken Sie kein Geld!

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[10.12.2005]
Für „Riester-Sparer“ läuft eine wichtige Frist ab: Wer seit 2003 oder früher private Altersvorsorge mit dem Aufbau einer Riester-Rente betreibt und die Zulage für das Jahr 2003 erhalten will, muss über den Produktanbieter bis spätestens Ende Dezember 2005 den Zulagenantrag stellen. Die Zulage muss in jedem Fall beantragt werden – auch dann, wenn die darüber hinausgehende steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden soll.

Zu Beginn des Jahres 2005 wurde der so genannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Bei Abschluss eines Riester-Vertrags und auch noch danach kann man den Anbieter einmalig damit beauftragen, künftig jährlich den Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu stellen. Diese Bevollmächtigung gilt dann bis auf Widerruf; die Zulage wird Jahr für Jahr automatisch auf den Vorsorgevertrag gutgeschrieben, ohne dass der Antrag jeweils neu gestellt werden muss. Dieses Verfahren kann auch noch rückwirkend für 2003 und 2004 beim Anbieter beantragt werden.

Das Jahr 2005 zeigt übrigens: Die Riester-Rente ist in punkto zusätzliche Altersvorsorge ein Renner. Zum Stichtag 30. September 2005 hatten schon mehr als 4,7 Millionen Menschen in eine „riester-geförderte“ Altersvorsorge (private Rentenversicherung, Banksparplan oder Fondssparplan) investiert. Das ist ein Zuwachs von mehr als 500.000 Verträgen im Vergleich zu Ende 2004. Experten rechnen für das vierte Quartal nochmals mit einem deutlichen Anstieg der Riester-Abschlüsse.

Jedes Jahr lassen sich viele Riester-Sparer die Zulagen, die der Staat beisteuert, entgehen – bares Geld, wie das Beispiel einer Familie mit zwei Kindern aus dem Zulagenjahr 2003 zeigt: Beide Eltern erhalten mit einem eigenen Riester-Vertrag eine Grundzulage von jeweils 38 Euro und für die Kinder eine Kinderzulage von jeweils 46 Euro. Das ergibt zusammen einen Zulagenanspruch von 168 Euro. Für 2004 und 2005 erhöht sich dieser Anspruch sogar auf 336 Euro (2 x Grundzulage 76 Euro = 152 Euro plus 2 x Kinderzulage 92 Euro = 184 Euro).

Nach den Vereinfachungen bei der Riester-Rente zu Beginn des Jahres 2005 sieht der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD weitere Verbesserungen vor: Die Kinderzulage soll für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder von dann 185 auf 300 Euro jährlich erhöht werden. Außerdem soll selbst genutztes Wohneigentum besser in die geförderte Altersvorsorge integriert werden.

„Riestern“ lohnt sich also – ganz besonders für Frauen, Familien und Menschen mit nicht so hohem Einkommen. Und wer sich jetzt noch für die Riester-Rente entscheidet, kommt auch noch in den Genuss der Zulagen für 2005. Informationen und Beratung gibt es bei Banken, Sparkassen, Versicherungen und Investmentgesellschaften oder im Internet unter:

www.die-rente.info

www.bmas.bund.de (Schwerpunkt Rente/Zusätzliche Altersvorsorge)

www.deutsche-rentenversicherung.de

www.stiftung-warentest.de

Text: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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