[17.1.2005]
Haslach. Durch den Wegfall von Parkplätzen im Stadtgebiet wurden die vorhandenen Anliegerparkplätze im Inneren Graben durch Versetzen der Parkverbotstafel erweitert. Auf diesen für Anwohner frei gekennzeichneten Parkplätzen darf nur mit Sondergenehmigung der Stadt Haslach geparkt werden.
Verkehrsteilnehmer, die ihre Fahrzeuge unberechtigt – sei es auch nur für kurze Zeit – abgestellt haben, müssen mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung von € 15,00 rechnen.
Text und Foto: Adolf Gegg