[10.3.2005]
Ortenaukreis. Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) in Sachen Passagierfluglizenz für den Flugplatz Lahr vom 28. Februar 2005 erklärt Landrat Klaus Brodbeck: Der Verwaltungsgerichtshof hat die Karten in Sachen Passagierfluglizenz für den Black Forest Airport neu gemischt.
Das Urteil spricht eine deutliche Sprache und hat unsere bisherige Position bestätigt. Die Ablehnung des Passagierflugbetriebes war rechtswidrig.
Das Land muss jetzt Flagge zeigen und den Weg für den Passagierflug in Lahr frei machen. Wir brauchen eine rasche Entscheidung, die den Willen des Flugplatzbetreibers, unserer regionalen Wirtschaftsunternehmen, der Stadt Lahr und allen Beteiligten für einen Passagierflugbetrieb nicht länger blockiert. Jetzt ist mindestens die Genehmigung eines Probebetriebes angesagt, damit der Flugplatz Lahr endlich zeigen kann, welches Potential in ihm steckt.
Das Urteil ist eine neue Chance für den Flugplatz Lahr und eine Ohrfeige für das Land. Der VGH hat zurecht kritisiert, dass es für eine Genehmigungsbehörde allein unter dem Blickwinkel des Konkurrentenschutzes nicht relevant sein darf, inwieweit ein Bedarf nach Passagierflügen vorliegen muss.
Text: Landratsamt Ortenaukreis