Amtliche Software für die elektronische Steuererklärung

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[01.2.2006]
„Auch in diesem Jahr können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Steuerberater ihre Steuererklärungen, Steuervoranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungsdaten wieder online an das zuständige Finanzamt senden. Die Finanzämter in Baden-Württemberg werden die ELSTER-Steuererklärungen bevorzugt bearbeiten.“ Dies teilte Finanzminister Gerhard Stratthaus jetzt in Stuttgart mit.

Das neue ELSTER-Formular 2005/2006 ermöglicht die Erstellung der Einkommens-steuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung 2005 sowie der Umsatzsteuervoranmeldung 2006, der Lohnsteueranmeldung 2006 und der Lohnsteuerbescheinigung 2005. Die Software kann ab sofort unter www.elsterformular.de aus dem Internet heruntergeladen oder ab Anfang Februar 2006 kostenlos auf CD-Rom bei allen Finanzämtern abgeholt werden.

Bei Anwendung der ELSTER-Software werden die Daten vom PC des Anwenders mittels modernster Verschlüsselungstechnik sicher an das Rechenzentrum der Steuerverwaltung übermittelt.

Die Sicherheit von ELSTER wurde weiter verbessert. In dem unter www.elster.de/eportal eingerichteten ELSTER-Onlineportal können sich ELSTER-Anwender registrieren lassen und erhalten dann ein elektronisches Zertifikat. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Registrierung mehrstufig per E-Mail und auf dem Postweg. Mit diesem elektronischen Zertifikat ist es möglich, Steuererklärungen und Steueranmeldungen voll elektronisch, das heißt ohne eine zusätzliche Papiererklärung, abzugeben. Außerdem besteht mit ELSTER die Möglichkeit, neben dem rechtlich maßgebenden Steuerbescheid auf Papier zusätzlich die Steuerbescheiddaten auf elektronischem Weg über das Internet abzuholen. Durch einen automatischen Abgleich mit den Daten der Steuererklärung können eventuelle Änderungen des Finanzamts einfach nachvollzogen werden.

Auf Seiten der Steuerverwaltung entfällt in den ELSTER-Fällen die personelle Dateneingabe, wodurch die Bearbeitungszeit der Steuererklärungen verkürzt wird. Des Weiteren wird bei den mit ELSTER abgegebenen Einkommenssteuererklärungen auf die Abgabe von Belegen weitgehend verzichtet. Davon ausgenommen sind lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Belege und Bescheinigungen wie beispielsweise Nachweise über eine Behinderung, Zuwendungsbestätigungen, Gewinnermittlungsunterlagen sowie besondere Lohnsteuer- und Kapitalertragsteuerbescheinigungen. Alle anderen Belege wie zum Beispiel Rechnungen von Versicherungen und Belege für Arbeitsmittel müssen nicht mehr eingereicht werden. Diese Belege werden vom Finanzamt nur noch in Einzelfällen zur Überprüfung angefordert und müssen deshalb bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids aufbewahrt werden.

„Das Wichtigste Ziel von ELSTER ist die vollelektronische, papierlose Steuererklärung. Um dies zu erreichen ist geplant, zu einem späteren Zeitpunkt auch die notwendigen Steuerbescheinigungen und Anlagen wie Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen in die Datenübermittlung einzubeziehen“, sagte der Finanzminister abschließend.

Quelle: Finanzministerium

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