[20.1.2005]
Ortenaukreis. Ende Januar werden durch die Abfallwirtschaft des Ortenaukreises über 100.000 Abfallgebührenbescheide verschickt. Am Samstag, 22. Januar 2005, werden die meisten Bürgerinnen und Bürger den Bescheid in ihren Briefkästen finden.
Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten Tagen nach dem Versand zu einer erheblichen Zahl von telefonischen Rückfragen. Um dem Ansturm gerecht zu werden, hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft die auf den Gebührenbescheiden aufgedruckten Durchwahlnummern durch weitere Telefonanschlüsse verstärkt. Trotzdem kann es sein, dass die Telefone stark überlastet sind. Die Abfallwirtschaft empfiehlt deshalb, mit den Rückfragen einige Tage zu warten, bis sich der erste Ansturm gelegt hat.
Wichtig ist, die Abfallgebühr auch im Falle einer Unstimmigkeit zunächst innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides in voller Höhe zu bezahlen, damit keine Säumniszuschläge und Mahngebühren entstehen. Auch durch einen Widerspruch wird die Zahlungsfrist nicht verlängert.
Wer ab Mitte Dezember 2004 eine Änderung des Behältervolumens beantragt hat, wird auf dem Abfallgebührenbescheid noch die Gebühr für den bisherigen Behälter vorfinden. Das neue Behältervolumen wird dann in einem nachfolgenden Änderungsbescheid berücksichtigt, der in Kürze zugesandt wird. Aus diesen Änderungsgebühren ergeben sich die für das Jahr 2005 zu zahlenden aktuellen Abfallgebühren.
Alle Änderungswünsche können dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis per Fax (0781/805-1213), E-Mail (abfallwirtschaft@ortenaukreis.de), Internet (www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de) oder über die Postanschrift (Badstr. 20, 77652 Offenburg) übermittelt werden.
Text: Landratsamt Ortenaukreis