[07.7.2005]
Silbergründer – Spezialisten jenseits der 50 setzen auf Selbständigkeit: Viele Vorruheständler und Arbeitslose jenseits der 50 suchen in der beruflichen Selbständigkeit eine Alternative zum Ende der Karriere. Sie nutzen ihre Ausbildung und Erfahrung, um nicht in die Langzeitarbeitslosigkeit abzurutschen oder um noch berufliche Wunschträume zu verwirklichen, wie das Existenzgründermagazin „StartingUp“ berichtete.
Die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland beschäftigen keine Mitarbeiter, die älter als fünfzig Jahre sind. Aber auch Rentner, die noch einmal eine Herausforderung suchen, wagen den Schritt in die Selbständigkeit.
Viel Know-how und Engagement: Diese „Silbergründer“ haben jungen Konkurrenten großes Know-how und eine gute Vorbereitung auf die Selbständigkeit voraus. „Außerdem sind sie bereit, ziemlich viel auf sich zunehmen – sie es vom finanziellen oder persönlichen und zeitlichen Engagement her. Die Bereitschaft ist einfach größer“, sagte Sandra Megtert von der Gründungsberatungsstelle Frauenbetriebe in Frankfurt dem Magazin. Herb Stumpf von der Firma 50plusconsulting sagte, er kenne viele Frührentner, die sich am Markt etabliert haben. Sie arbeiteten etwa als selbständige Interimsmanager oder Berater.
Andere gingen als Senior Experts ins Ausland oder engagierten sich bei Einrichtungen wie „Alt hilft Jung“.
Wichtig sei es, etwas zu finden, das einem selbst spürbar gut tue. Viele ältere Gründer täten auch gut daran, mit einem jüngeren Partner zusammen zu arbeiten. Möglichkeiten und Grenzen: Allerdings dürften ältere Gründer die Altersvorsorge für die Finanzierung ihrer Selbständigkeit in keinem Fall aufs Spiel setzen, warnte Stumpf.
Als weitere Besonderheiten für ältere Gründer nannte „StartingUp“:
– betriebliche Regelungen, die dem Vorruheständler etwa ein Konkurrenzverbot auferlegen
– Geringfügigkeitsgrenze bei der Altersteilzeit – derzeit 345 Euro Gewinn
– Zuverdienstgrenzen bei der Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres
– Krankenversicherung bei Rentnern, die noch zusätzlich Geld verdienen
Wer Arbeitslosengeld I erhält, darf maximal 15 Stunden pro Woche selbständig arbeiten. Der Gewinn oberhalb des Freibetrages von 165 Euro wird angerechnet. Außerdem muss man die Nebentätigkeit bei der Arbeitsagentur anmelden. Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen nebenbei selbständig arbeiten, müssen die Einkünfte aber anrechnen lassen.
Tipps zur Selbständigkeit im Alter gibt es bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) unter dem Stichwort Broschüren. Hinweise zur Selbständigkeit in Altersteilszeit erteilt auch das Bürgertelefon des Bundeswirtschaftsministeriums: 0180 / 56 15 00 3. Zu den BfA-Broschüren…
Text: IHK Südlicher Oberrhein