[28.05.2014]
Haslach. Am Freitag, den 30. Mai findet in der Haslacher Altstadt das achte Haslacher LATE NIGHT SHOPPING statt. Durchgehend bis 24.00 Uhr wird sich Haslachs Altstadt in ein nächtlich illuminiertes Einkaufsparadies verwandeln.
Bewirtet wird ebenfalls durchgehend bis 24.00 Uhr, auch der Standaufbau der Wirte und Händler wird für Behinderungen des motorisierten Verkehrs sorgen. Die Stadtverwaltung hat deshalb die öffentliche Verkehrsfläche, also auch Straßen und Parkplätze mit einer Sondernutzungserlaubnis versehen. Dies bedeutet, daß im Festbereich am Freitag Abend, den 30. Mai, keine Autos geparkt oder abgestellt werden dürfen. Autofahrer, die dennoch dort parken, gehen das Risiko ein mit ihrem Fahrzeug eingekeilt zu werden. Die Veranstalter des LATE NIGHT SHOPPINGS haben der Stadtverwaltung mitgeteilt, daß in den letzten Jahren bei solchen Veranstaltungen einige Autobesitzer dennoch im Festbereich parkierten und daß die Veranstalter sich vorbehalten müssen, Fahrzeuge, die den Festablauf erheblich behindern oder gar die durch den Festablauf veränderten Feuerwehrzugänge blockieren, zur Not auch entfernen zu lassen.
Als Festbereich in diesem Sinne ist angemeldet: die gesamte Hauptstraße samt Marktplatz einschließlich des Verbindungsstücks zur Engelstraße, die Engelstraße selbst samt Teilstück der neuen Eisenbahnstraße bis Lagny-Platz, der Parkplatz vor Schuh-Flaig, die Mühlenbacher Straße einschließlich des Pfarrplatzes. Damit ist indirekt auch der Innere Graben betroffen, dort können allerdings die Anwohner parken, die vor 17.00 Uhr einfahren und das Areal nicht vor 24.00 Uhr verlassen wollen.