[17.1.2005]
Ortenaukreis. Schweinehalter müssen dem Landeskontrollverband (LKV) in Stuttgart die Anzahl der im Bestand vorhandenen Schweine zum Stichtag 1. Januar 2005 melden. Darauf hat das Ministerium Ländlicher Raum in einer Mitteilung nochmals hingewiesen. Grundsätzlich sind alle Schweinehalter gemäß der derzeit geltenden Fassung der Viehverkehrsordnung rechtlich zur Meldung verpflichtet.
Auch Tierhalter, die lediglich einzelne Schweine für einen kurzen Zeitraum etwa zum Eigenverzehr halten, oder auch Hobbyhaltungen unterliegen der Meldepflicht. Ausgenommen von der Meldepflicht sind Viehhändler, Sammelstellenbetreiber, Schlachtstätten und Transportunternehmen.
Schweinehalter werden darum gebeten die Vorschriften der Viehverkehrsordnung einzuhalten. Verstöße gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden.
Die Meldungen können entweder über die im April bereits zugestellten, vorgedruckten Meldekarten an den LKV in Stuttgart oder per Computer unter der Internetadresse http://www.hi-tier.de erfolgen. Für die Meldung per PC ist neben der Registriernummer eine PIN (persönliche Identifikationsnummer) erforderlich, die mit Registrierdaten des Landesamts für Flurneuordnung ebenso bereits verschickt wurde.
Text: Landratsamt Ortenaukreis