[23.1.2006]
Im Guckloch lauert die Gefahr, warnt der ADAC und dazu kann ein solcher Blindflug noch richtig teuer werden. Grundsätzlich gilt: Die freie Sicht auf die Straße darf nicht beeinträchtigt sein. Für Windschutzscheibe und Seitenfenster bedeutet dies, dass sie weitgehend eisfrei sein müssen. Ein Guckloch reicht auf keinen Fall aus. Denn durch dieses ist der Blick auf die Straße, vor allem zur Seite, erheblich eingeschränkt. Wer beim Kratzen spart und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld bis zu 35 Euro rechnen.
Niemand hält sich gerne draußen auf, wenn es bitterkalt ist. Demzufolge kratzen viele Autofahrer auf den Scheiben ihres Fahrzeuges nur ein kleines Sichtfeld frei. Der ADAC weist darauf hin, dass eine Mithaftung auch dann möglich ist, wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, aber wegen ungenügender Sicht zu spät reagiert.
Verfügt man über ein Auto mit beheizbarer Heckscheibe, kann man sich das Kratzen zumindest hinten sparen. Durch frei gekratzte Außenspiegel ist außerdem laut Gesetzgeber genug Sicht vorhanden, um die Heckscheibe zu vernachlässigen. Der ADAC rät jedoch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit dazu, diese ebenfalls von Eis und Schnee zu befreien.
Text: ADAC