[01.02.2013]
Gutach. Nach einem Hinweis wurde gestern Mittag in Gutach die Verkaufsveranstaltung einer Kaffeewerbefahrt durch die Ortenauer Polizei überprüft.
Der Anruf über eine geplante Kaffeefahrt mit dem Zielort Gutach ging bei der Polizei bereits am Morgen ein. Die Beamten aus Offenburg waren bereits auf dem Weg ins Kinzigtal, als der Hinweisgeber erneut mitteilte, dass der Verkauf bereits begonnen hatte. n den Räumlichkeiten in Gutach konnten zwei Verantwortliche des Veranstalters, sowie etwa 40 meist älteren Personen angetroffen werden. Die Senioren waren mit zwei Omnibussen angereist. Begonnen hatte die Veranstaltung in Gutach mit einem kostenlosen Frühstück und kleinen Geschenken für die Teilnehmer.
Danach war die Verkaufspalette der Veranstalter groß, vom Nahrungsergänzungsmittel über Bratpfannen, Fuß-Pflege-Balsam bis zur 690 Euro teuren Bettauflage konnten die Rentner ihr Geld loswerden.
Die Beamten überprüften die Veranstaltung und entnahmen Proben der angebotenen Nahrungsergänzungsmittel im Beisein einer Lebensmittelkontrolleurin.
Die Spezialisten der Polizei aus dem Bereich Gewerbe und Umwelt warnen die Senioren vor Abschlüssen eines Kaufvertrages. Die Betrüger wissen mit ihrem Verkaufsgeschick genau, wie sie die Teilnehmer zum Kauf oder zur Bestellung eines angeboteten Artikels überreden können.
Immer wieder stellen die Polizeibeamten aber auch fest, dass viele der Teilnehmer bewußt an diesen Kaffeefahrten teilnehmen. Alleinstehende Senioren wollen mit dieser preiswerten Fahrt Abwechslung in ihren Alltag bringen, andere Leute kennenlernen und dann so die Auskunft, "kaufen sie halt auch eine Kleinigkeit". Andere bleiben hart und kaufen nichts.
Trotzdem lohnt sich das Geschäft für die Veranstalter solcher Kaffeefahrten. Die Ermittler gehen davon aus, dass fast jede Woche eine Verkaufsveranstaltung in der Ortenau stattfindet, im Schnitt kann jedoch nur eine im Monat von der Polizei überprüft werden. Der Grund dafür liegt nicht an den Hinweise auf Kaffeefahrten, die fast täglich bei der Polizei eingehen, das Problem ist hierbei, daß der Veranstaltungsort nie benannt wird. Neben den Organisatoren verdienen auch die beteiligten Transportfirmen und Vermieter von geeigneten Räumlichkeiten an diesen unseriösen Kaffeefahrten.
Bei einer Verkaufsveranstaltung im Kinzigtal vergangene Woche wurde ein lebensälterer Teilnehmer von einem Verkäufer sogar bis zu seiner Hausbank im Raum Offenburg begleitet, um gemeinsam mit ihm einen vierstelligen Eurobetrag entgegenzunehmen. Ein aufmerksamer Mitarbeiter der Bank verständigte die Polizei und verhinderte dadurch die Übergabe des Geldes.
Die Polizei warnt vor dem schnellen Geschäft mit meist minderwertigen und überteuerten Waren, bei denen die Gewinner ausschließlich die Veranstalter solcher Kaffeewerbefahrten sind. Die gibt den Teilnehmern von Kaffeefahrten Tipps, sich vor den Tricks der Verkäufer zu schützen:
* Es spricht nichts gegen eine Kaffeefahrt, aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.
* Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache".
* Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
* Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
* Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.
* Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.