[29.6.2005]
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes erhielten zum Jahreswechsel 2004/2005 rund 44 Prozent oder 123 000 Einpersonenhaushalte Wohngeld, das entweder auf Antrag als sogenanntes »Allgemeines Wohngeld« oder im Rahmen der Sozialhilfe- bzw. Kriegsopferfürsorgegewährung als sogenannter »Besonderer Mietzuschuss« gezahlt wurde.
Rund 23 Prozent der insgesamt etwas über 276 000 Wohngeldempfänger waren Zweipersonenhaushalte. Die Anteile der Haushalte mit drei bzw. vier Personen lagen 2004 bei rund 14 Prozent bzw. 10 Prozent, während die Haushalte mit fünf und mehr Personen knapp 9 Prozent der gesamten Wohngeldhaushalte ausmachten. Diese Verteilung entspricht der der Vorjahre.
Insgesamt gesehen bekam in Baden-Württemberg zum Jahreswechsel 2004/2005 jeder 18. Haushalt oder knapp 6 Prozent der Haushalte des Landes Wohngeld. Während jeder 11. Großhaushalt (gut 9 Prozent) in Baden-Württemberg mit 5 und mehr Personen und jeder 14. Single-Haushalt (knapp 7 Prozent) Wohngeld in Anspruch nahmen, erhielt nur jeder 17. Haushalt (5 Prozent) mit drei bzw. vier Personen und jeder 25. Zweipersonenhaushalt (knapp 4 Prozent) diesen Zuschuss.
Je größer der Haushalt, desto höher ist der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch. Der im Einzelfall gezahlte Wohngeldbetrag ist abhängig von der jeweiligen Mietenstufe der Gemeinde – neben der bei der Festlegung des Wohngeldanspruchs bereits berücksichtigten Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung und des Gesamteinkommens sowie der Zahl der Familienmitglieder.
Text: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg